Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
nach Art. 28 DSGVO — zwischen dem Betrieb (Verantwortlicher) und resiqo (Auftragsverarbeiter)
Version v1.2 · gültig ab
Parteien
Verantwortlicher: der Betrieb (das Restaurant, Café oder die Bar), der die resiqo-Plattform nutzt.
Auftragsverarbeiter: Gianfranco Amato („resiqo"), Taunusstr. 31, 65183 Wiesbaden, info@resiqo.de.
Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung der resiqo-Plattform und ist Bestandteil des zugrunde liegenden Nutzungsvertrags (siehe AGB).
§ 1 Gegenstand und Dauer
resiqo verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen zum Zweck der Bereitstellung der Plattform (Reservierungen, Tischplan, Anfragen, Gutscheine, No-Show-Absicherung/Anzahlung, Einkaufsliste sowie — im Paket Pro — Dienstplan, Arbeitszeiten und Lohn-/Payroll-Datenexport). Der Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und endet mit dessen Beendigung.
§ 2 Art, Zweck und Umfang
Verarbeitet wird ausschließlich zur vertragsgemäßen Bereitstellung der genannten Funktionen. Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an die in § 8 genannten Sub-Auftragsverarbeiter sowie Löschen. Umfang und Zwecke bestimmt allein der Verantwortliche.
§ 3 Kategorien betroffener Personen
- Gäste (Reservierung/Anfrage)
- Gutschein-Käufer und -Empfänger
- Ansprechpartner und Nutzer-Accounts des Betriebs
- Beschäftigte des Betriebs bei Nutzung von Dienstplan/Arbeitszeiterfassung/Abwesenheiten/Payroll (Paket Pro) — bei dieser Gruppe werden auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet (§ 4 Abs. 2)
§ 4 Kategorien personenbezogener Daten
- Name, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, ggf. Anschrift)
- Reservierungsdaten (Datum/Zeit, Personenzahl, Notizen, Tischzuordnung)
- Anfrage-/Nachrichteninhalte
- Gutschein-/Kaufdaten (Betrag, Code, Käufer-/Empfängerangaben, Einlösungen)
- Zahlungsstatus und zahlungsbezogene Metadaten — keine vollständigen Kartendaten (diese werden ausschließlich bei Stripe erfasst)
- Beschäftigtenstammdaten (Name, Kontaktdaten, Position, Abteilung, Personalnummer, Eintrittsdatum, Beschäftigungsart, vertragliche Wochenstunden, Bundesland)
- Entgeltdaten (Stundenlohn) — ausschließlich zur Zeitbewertung und für den Payroll-Export
- Dienstplan- und Arbeitszeitdaten (geplante Schichten, tatsächliche Zeiten, Pausen, Anwesenheitsstatus, Korrekturen samt Begründung, Zeitkonten)
- Abwesenheitsdaten (Urlaub, Urlaubsanspruch und Resttage, weitere Abwesenheitsgründe — siehe Absatz 2)
- technische Log- und Protokolldaten (u. a. IP-Adresse, Zeitstempel, E-Mail-Versandprotokoll)
(2) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
Bei Nutzung der Abwesenheitsverwaltung im Paket Pro kann als Abwesenheitsgrund „krank“ erfasst werden. Damit werden Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet. Erfasst werden ausschließlich die Tatsache der krankheitsbedingten Abwesenheit und deren Zeitraum — keine Diagnose, keine Art der Erkrankung und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung, insbesondere die Grundlage nach Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BDSG sowie eine etwaige Betriebsvereinbarung nach Art. 88 DSGVO, verantwortet der Verantwortliche. resiqo verarbeitet diese Daten ausschließlich auf dessen Weisung und ergreift hierfür die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 7 Absatz 2.
§ 5 Pflichten von resiqo
resiqo verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung; verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit; ergreift die Maßnahmen nach § 7; unterstützt den Verantwortlichen nach §§ 10–11; setzt Sub-Auftragsverarbeiter nur nach § 8 ein; löscht bzw. gibt Daten nach § 14 zurück und informiert unverzüglich, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht zu verstoßen scheint.
§ 6 Weisungsrecht des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist allein weisungsberechtigt hinsichtlich Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung. Weisungen erfolgen grundsätzlich in Textform (E-Mail genügt); die vertragsgemäße Nutzung der Plattform gilt als Grundweisung.
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Transportverschlüsselung (TLS/HTTPS) für alle Verbindungen
- zugriffsbeschränkter, rollenbasierter Zugang (Betrieb-Owner / Mitarbeiter mit granularen Rechten / Plattform-Administration)
- mandantengetrennte Datenhaltung mit datenbankseitiger Zugriffskontrolle (Row-Level-Security)
- Datenbank-Vollzugriff (Service-Role) ausschließlich serverseitig, nie im Browser/Client
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge und des E-Mail-Versands
- Backups im Rahmen der eingesetzten Infrastruktur
- Grundsatz der Datenminimierung
- definierte Lösch- und Rückgabeprozesse
(2) Zusätzliche Maßnahmen für besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)
Für die in § 4 Absatz 2 genannten Gesundheitsdaten gelten ergänzend: Beschränkung des Zugriffs auf ausdrücklich hierfür berechtigte Rollen des Verantwortlichen, Datenminimierung auf Tatsache und Zeitraum der Abwesenheit ohne Diagnoseangaben, keine Verwendung dieser Daten für Auswertungen außerhalb der vom Verantwortlichen bestimmten Zwecke sowie Einbeziehung in die Lösch- und Rückgabeprozesse nach § 14.
§ 8 Sub-Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Sub-Auftragsverarbeiter zu:
- Supabase Inc. (USA) — Datenbank & Authentifizierung
- Vercel Inc. (USA) — Hosting, Auslieferung/CDN, Server-Logs
- Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland; ggf. Stripe, Inc., USA) — Zahlungsabwicklung
- one.com A/S (Dänemark, EU) — Versand transaktionaler E-Mails
Mit jedem Sub-Auftragsverarbeiter bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. resiqo informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen (Wechsel oder Neuaufnahme); der Verantwortliche kann berechtigten Einwänden innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen.
§ 9 Drittlandübermittlungen
Bei Supabase, Vercel und Stripe können Daten in die USA übermittelt werden; die Übermittlung ist über die EU-Standardvertragsklauseln bzw. das EU-US-Data-Privacy-Framework abgesichert. one.com (Dänemark) liegt innerhalb der EU/des EWR — insoweit findet keine Drittlandübermittlung statt.
§ 10 Unterstützung bei Betroffenenrechten
resiqo unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO) und leitet an den Verantwortlichen gerichtete Anfragen unverzüglich weiter, ohne selbst darüber zu entscheiden.
§ 11 Meldung von Datenschutzverletzungen
resiqo meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden und unterstützt bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33/34 DSGVO).
§ 12 Kontrollrechte
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen (Auskünfte, geeignete Nachweise, in Ausnahmefällen eine betriebsschonende Vor-Ort-Prüfung mit angemessener Vorankündigung). resiqo stellt die zur Nachweisführung erforderlichen Informationen bereit.
§ 13 Vertraulichkeit
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet bzw. unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheit.
§ 14 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung löscht resiqo — nach Wahl des Verantwortlichen — alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; vorhandene Kopien werden gelöscht.
§ 15 Haftung und Verhältnis zu den AGB
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 82 DSGVO) und den Regelungen des Nutzungsvertrags (AGB). Bei Widerspruch gehen die zwingenden datenschutzrechtlichen Regelungen dieses AV-Vertrags vor.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt deutsches Recht.
Fragen zur Auftragsverarbeitung? Kontakt: info@resiqo.de.